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Regelwerk

ERLAUBT sind:

 

  • Cosplay Waffen bis zu einer Länge von 1,80m.

  • Kernmaterial: Fiberglas, Holz, Kunststoff.

  • Ummantelung Styropor, Styrodur, Worbla, EVA Foam, Latex.

 

VERBOTEN ist:

  • Charaktere mit starken zu realistischem Militärkontext.  Unter Anderem Call of Duty, SCP Security, Airsoft Outfits und Airsoft Voll Monturen, Umbrella Corporation, etc sind dieses Jahr ausdrücklich nicht gestattet.

  • Vollmaskierung des Gesichts in diesem Kontext ist ebenso nicht gestattet.

  • Solltet ihr euch unsicher sein, sendet uns bitte ein Bild an citypopfestival@crexpro.de und wir können euch gerne vorab sagen, ob ihr in dem Cosplay kommen könnt. Wir sind ein öffentlicher Raum als Einkaufszentrum und bitten um Verständnis.

  • Bitte achtet darauf, bei freizügigen Charakteren den gesamten Gesäßbereich vollständig zu bedecken.

  • Echte Waffen, Softair- oder Paintball- und Waffen über 2m in Länge oder Breite, Metallstangen/stäbe, abstehender Draht oder Metall-Stacheln oder Schrauben, realistische Schusswaffen-Replikas sind verboten. Echte Messer, Säbel, Schwerter usw., auch wenn stumpf, sind ebenso untersagt.

  • Cosplayer sollen ihre Cosplay-Waffen-Replikas bei einem Waffencheck an den Conventiontagen prüfen lassen, damit das Cosplay nicht beschädigt wird, wird ein Band um geprüfte Props befestigt.

  • Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein. (WaffVwV §1.9, WaffG §42a(3.) => Sportgerät)

  • Wer geschärfte oder gespitzte Waffen führt, riskiert eine Anzeige. (WaffG §42)

  • Anscheinwaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. (Anlage 1 Abschnitt 1 unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG) Diese sind verboten. Das beinhaltet alle realitätsnahen Waffennachbildungen. Eine bunte Lackierung ändert daran nichts.

  • Gegenstände, deren Besitz nach WaffG verboten ist, sind auf dem Gelände untersagt. (z.B. Laservisiere, Red-Dots, angeschraubte Taschenlampen, Wurfsterne oder Nun-Chakus in jeglicher Form und Ausführung, unabhängig von Material und Funktion.) D.h. alles, was objektiv so aussieht, ist per Gesetz verboten. Eine Liste der Artikel findet sich im Internet.

  • Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüste sind verboten.

  • Großes und sperriges Cosplay-Zubehör (z.B. Waffen, Flügel über 1,50 Spannweite etc.) darf aus Sicherheitsgründen nicht ins Gebäude. Dieses kann beim Waffencheck abgegeben werden. Ausgenommen sind Sachen, die für einen zeitnahen Bühnenauftritt benötigt werden.

  • Showkämpfe von Besuchern sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten.

  • Brennfähige Waffen oder Rauchende Waffenimitate sind verboten.

  • Verbotene Materialien in Ummantelung: Holz, Metall

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Dresscode

Bitte bedenke, dass die Schloss-Arkaden als familienfreundliches Center für jeden gelten. Deswegen sind knappe Cosplays oder übermäßig viel Make-Up, Blut und Narben zu vermeiden. Intimbereiche sind jederzeit bedeckt zu halten. Kostüme, die Unterwäsche oder Bademode ähneln, sind jeweils auf dem Gelände unerwünscht. Abstehende Drähte, Schrauben oder Metall-Spikes oder Ähnliches an Kostümen sind verboten.

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Verhaltensregeln

Generell gilt die Hausordnung der Altstadt-Galerie sowie der Centrum Galerie.

Der Umgang mit Alkohol, Drogen, Glasbehältern, Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Tieren ist verboten. Ausgenommen sind Blindenhunde. Personen, die unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss stehen, werden vom Gelände verwiesen. In den Gebäuden herrscht Rauchverbot. 

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Wenn Shootings mit den Möbeln in den Centern stattfinden, stell bitte sicher, dass diese auch an Ihren Originalplatz zurückgestellt werden. Dasselbe gilt auch für die ausgewiesene Foto-Area, bei der Möbel, Props und Fotowände zur Verfügung gestellt werden.

Filmen und Fotografieren in den einzelnen Läden sollte bitte immer mit dem jeweiligen Ladenpersonal abgesprochen werden.

Wer die Einkaufscentren betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen genutzt werden.

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